Um allen Verkehrsteilnehmern eine freie Sicht und ein ungehindertes Weiterkommen auf allen Straßen und Gehwegen zu ermöglichen, ersuchen wir Sie, Bäume, Sträucher und Hecken, die über Ihre Grundstücksgrenze in die Straße ragen, zu entfernen!
Wir möchten Sie auch darauf aufmerksam machen, dass alle Eigentümer von Liegenschaften dazu verpflichtet sind, einen 1 m breiten Streifen angrenzend an das Grundstück zu säubern und zu mähen bzw. im Winter auch zu bestreuen. Auch die Verunreinigung der Gehwege und Straßen durch Hundekot ist weiterhin zu vermeiden. Daher die Bitte an alle Hundebesitzer, das Häuferl ihres Lieblings immer zu entsorgen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Straßenverkehrsordnung §§ 91 bis 93.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!
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